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Warum Grenzwerte keine Vorsorgewerte sind − Betrachtungen beim Mobilfunk

Grenzwerte purzeln im Laufe der Jahre in die Tiefe. Dies war beim Röntgen so, bei Formaldehyd, bei Asbest, bei Nitrat, bei Holzschutzmitteln, bei Pestiziden und bei Autoabgasen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Die Bevölkerung ist es leid, sich immer wieder erneut für dumm verkaufen zu lassen und den Kürzeren zu ziehen im makabren Kampf «Wirtschaftswachstum gegen Volksgesundheit». Eigeninitiative ist deshalb leider unabdingbar. Die geltenden Elektrosmog-Grenzwerte genügen der gesundheitlichen Vorsorge nicht. Sogar die WHO machte 1999 klar: «Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen.»


Grenzwerte schützen nicht vor Krankheit


Politik und Behörden sollten sich einer Wissenschaft verpflichtet fühlen, die dem Menschen dient, nicht gesundheitlich schadet. Zahlreiche Wissenschaftler sind sich im Klaren: Der Anspruch der Wissenschaftlichkeit darf niemals bedeuten, dass die Alltagserfahrungen Betroffener oder die Beobachtungen von praktizierenden Ärztinnen und Ärzten wertlos sind, nur weil ihnen keine sog. klassische Vorgehensweise zugrunde liegt. Selbst der Bundesgerichtshof weist darauf hin: «Die Wissenschaftsklausel ist unwirksam und verstösst gegen § 9 AGBG. Das heisst, die von der Funktechnik ausgehende Gefahr muss nicht erst durch umfassende wissenschaftliche Forschung bewiesen werden. Es reichen die in der Praxis und im Alltag gemachten Erfahrungen, um daraus schliessen zu können, dass eine Technologie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.»

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